© Ulf Zurlutter
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Brand einer Gaststätte in Grafeld

Freispruch: Angeklagte werden vom Vorwurf der schweren Brandstiftung freigesprochen - Dritte könnten das Feuer gelegt haben

Die 15. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hat heute das Urteil im Prozess gegen zwei Angeklagte aus Berge/Bersenbrück wegen des Vorwurfs besonders schwerer Brandstiftung verkünden.
Die beiden Verteidiger haben in ihren Plädoyers Freisprüche gefordert. Insbesondere fehle es an einem Motiv der Angeklagten, die eigene Gaststätte anzuzünden.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vom 17.02.2014 beantragt, beide Angeklagte wegen besonders schwerer Brandstiftung und Versicherungsbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von jeweils 6 Jahren zu verurteilen. Sie sieht es nach der dreitägigen Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die Gastwirtin und der Koch am 28.06.2012 mittels flüssigen Brandbeschleunigers in ihrer Gaststätte einen Brand gelegt haben. Der in der Oberwohnung schlafende Mieter bemerkte den Brand und konnte sich in Sicherheit bringen. Durch den Brand soll ein Sachschaden von insgesamt ca. 800.000,- € am komplett zerstörten Gebäude verursacht worden sein. Anschließend sollen die beiden ihre Inventar-, Hausrat- und Gebäudeversicherung informiert haben, ohne die tatsächliche Brandursache mitzuteilen. Die Versicherungen haben aber keine Versicherungsleistungen ausgezahlt.
Der Richter fand keinen Beweis, dass die Beschuldigten den Brand gelegt haben. Es hätten auch Dritte sein können. Es gab diverse Anfeindungen und anonyme Briefe gegen die Betreiber der Gaststätte. Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

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