Meldung des Landgerichtes:
Die 6. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 30-jährigen Angeklagten A aus Braunschweig, z. Zt. JVA Meppen und den jetzt 30-jährigen Angeklagten B, z. Zt. JVA Oldenburg wegen des Vorwurfs des Totschlages, schweren Raubes u.a. Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich am 08. Juli 2015 nach Meppen begeben zu haben, um dem Geschädigten X „eine Abreibung zu verpassen“. Vor Ort sollen sie X aufgefordert haben, 180,00 € an sie zu zahlen, und gemeinsam auf ihn eingeschlagen haben. Dabei sollen sie ihn mit ihren Fäusten überall am Körper und insbesondere auch im Kopfbereich getroffen haben. A soll ein sodann ein Brotmesser an den Hals des X gehalten und gedroht haben, ihn umzubringen und ihm ein Ohr abzuschneiden. Dabei sollen sie den von X getragenen Schmuck sowie ein Klappmesser an sich genommen haben. Am 14. Juli 2015 soll der Angeklagte A ein Restaurant in Meppen aufgesucht und dort einem Angestellten seine Signalpistole gezeigt haben, obwohl er nicht im Besitz des zum Führen der Waffe erforderlichen sogenannten kleinen Waffenscheins gewesen sei. Am gleichen Tage sollen beide Angeklagte in alkoholisiertem Zustand in Meppen auf den Geschädigten Y getroffen sein. Da dieser beim Vorbeifahren den Angeklagten B wohl leicht berührte, soll dieser ihn angehalten und vom Fahrrad gestoßen haben. Sofort soll B auf Y eingeschlagen haben. Auch A soll nun auf Y eingeschlagen haben. Beide sollen Y sodann vor sich her getrieben und ihn geschubst haben. A soll dann plötzlich ein Klappmesser gezogen und mit voller Wucht in den Brustbereich des Y gestoßen haben. Die Klinge soll eine Rippe durchdrungen, den Herzbeutel und die Lungenarterie beschädigt haben. Infolge der Verletzungen soll Y kurze Zeit später verstorben sein.
11.01.2016 | 09:00 | ID: 7532
Ort: NDS / Osnabrück Landgericht
Ort: NDS / Osnabrück Landgericht