© NOZ-Video (Standort Osnabrück NDS)
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Video-Spanner vor Gericht

Prozess am Amtsgericht Osnabrück: 26-jähriger Angeklagter soll über mehrere Monate heimlich mehr als 30 Frauen mithilfe von Spionagekameras auf den Toiletten u.a. des Instituts für Musik der Hochschule Osnabrück beim Urinieren gefilmt haben

Pressemitteilung des Amtsgerichts Osnabrück - Vorwurf der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen:

Verhandlung vor dem Amtsgericht Osnabrück am 13. Oktober 2022 - Das Amtsgericht Osnabrück verhandelt am Donnerstag, den 13. Oktober 2022, in einer Strafsache gegen einen heute 26 Jahre alten Angeklagten, dem die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in mehreren Fällen zur Last gelegt wird. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Oktober 2019 bis Januar 2020 Spionage-Kameras in privaten und öffentlichen Toiletten aufgestellt zu haben. So soll er gezielt Videoaufnahmen von verschiedenen Frauen – und von zufällig anwesenden Männern – beim Toilettengang hergestellt haben, die er auf verschiedenen Datenträgern gespeichert haben soll, um sie später zu konsumieren. Neben dem Vorwurf, bei verschiedenen Privatveranstaltungen sowie von einer ehemaligen Mitbewohnerin derartige Bildaufnahmen hergestellt zu haben, soll der Angeklagte nach dem Vorwurf der Anklage im Zeitraum Oktober 2019 bis Dezember 2019 auch eine Kamera in den öffentlichen Damentoiletten des Instituts für Musik der Hochschule Osnabrück aufgestellt und dabei mehrere Frauen beim Urinieren gefilmt haben. Die Anklage hat dem Angeklagten zunächst 22 Einzeltaten zur Last gelegt. Im Hinblick auf die Würdigung des Gerichts, dass in zwei Fällen keine rechtlich eigenständigen Tatvorwürfe, sondern gegebenenfalls zwei weitere mögliche Geschädigte anderer der angeklagten Taten anzunehmen seien, wird nach Eröffnung des Hauptverfahrens noch über 20 vorgeworfene Taten verhandelt. Insgesamt sollen bei den vorgeworfenen Taten über 30 verschiedene erwachsene Personen gefilmt worden sein. Zu diesem Termin hat das Gericht neben den üblichen Beteiligten einen Zeugen und einen Sachverständigen geladen.

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