Pressemitteilung des Amtsgerichtes Osnabrück: Besitz von kinderpornografischen Inhalten?
Dem heute 58 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, sich mithilfe verschiedener Endgeräte Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt aus dem Internet heruntergeladen und auf unterschiedlichen Datenträgern gespeichert zu haben. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung sollen kinderpornografische Dateien in mittlerer vierstelliger Zahl aufgefunden worden sein. Zur Aufklärung der Taten hat das Gericht keine Zeugen oder Sachverständige geladen.