© Torben Kipp (Standort Borgloh NDS)
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Fünf Jahre und neun Monate Haft für den „Goldjungen“

Pressemitteilung des Landgerichtes Osnabrück:
Die 18. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 28-jährige Angeklagten G., zzt. JVA Oldenburg, wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betruges. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juni 2020 auf der Plattform eBay unter einem Fantasienamen unter der Überschrift „Goldbarren The Perth Mint Australia 1 Unze 31.1. Gramm 999.9/24 Karat“, Goldbarren zum Kauf angeboten zu haben, obwohl er gewusst haben soll, dass es sich hierbei nicht um echtes Gold gehandelt haben soll. Die angebotenen Barren sollen nicht - wie durch die Gestaltung des Angebotes suggeriert - aus Edelmetall, sondern zu nahezu 80 Prozent aus Kupfer bestanden und somit von geringerem Wert gewesen sein. Die mutmaßlichen Geschädigten sollen Kontakt zu dem Angeklagten aufgenommen und sich mit diesem auf den Ankauf von 53 „1 Unzen Barren“ zu einem Stückpreis von EUR 1.450,00 geeinigt haben. Der Angeklagte soll am Tattag den mutmaßlichen Geschädigten nach Unterzeichnung eines Kaufvertrages auf dem Parkplatz des Osnabrücker Zoos 53 „1 Unzen Barren“ gegen den Kaufpreis in Höhe von insgesamt EUR 76.850,00 übergeben haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen.

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