Aktuelle Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion Osnabrück: Strafanzeige gegen Leiterin der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim - Nach einem anonym erhobenen Hinweis prüft die Staatsanwaltschaft Osnabrück die Aufnahme von Ermittlungen gegen die Leiterin der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim. Der Sachverhalt wird darauf geprüft, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat gegeben sind. Vor diesem Hintergrund der andauernden Überprüfungen können inhaltliche Angaben zurzeit nicht gemacht werden, auch nicht zu dem in Betracht kommenden Vorwurf. In dem Zusammenhang teilt die Polizeidirektion Osnabrück mit: „Der betreffenden Person wurde am 12.05.2026 im Rahmen eines Disziplinarverfahrens das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte auferlegt. Sie versieht aktuell keinen Dienst.“ Es gilt die Unschuldsvermutung.
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Pressemittielung Staatsanwaltschaft (20.05.2026): Ermittlungen gegen Leiterin der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück führt ein Ermittlungsverfahren gegen die Leiterin der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim wegen des Vorwurfs der Strafvereitelung im Amt. Der Verdacht ergab sich anlässlich einer privaten Bosselveranstaltung in Lingen am 06.03.2026. Dort soll ein 37-Jahre alter Beschuldigter, ebenfalls Polizeibeamter der betreffenden Polizeiinspektion, eine Frau sexuell belästigt haben. Gegen diesen Beamten wird wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung gesondert ermittelt. Er wurde daraufhin von der Veranstaltung ausgeschlossen. Dabei soll die Beschuldigte vor Ort Kenntnis über die Umstände erlangt und sich in ihrer dienstlichen Funktion zu erkennen gegeben haben, dem Sachverhalt jedoch vorwerfbar nicht in der gebotenen Weise nachgegangen sein. Zu näheren Einzelheiten können vor dem Hintergrund der andauernden Ermittlungen keine Angaben gemacht werden. Auf die fortgeltende Unschuldsvermutung wird hingewiesen
13.05.2026 | 08:20 | ID: 23037
Ort: NI / Lingen / LK Emsland
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