Gemeinsame Presseerklärung der Polizeiinspektion Osnabrück und der Staatsanwaltschaft Osnabrück:
Ermittlungen gegen einen Arzt aus Osnabrück wegen unbefugt gefertigter Aufnahmen von Patientinnen
Die Polizei in Osnabrück und die Staatsanwaltschaft Osnabrück führen ein Ermittlungsverfahren gegen einen Osnabrücker Arzt. Der Allgemeinmediziner aus dem Stadtteil Sonnenhügel steht im dringenden Verdacht, von mehreren hundert Patientinnen unbemerkt und unbefugt Videoaufnahmen während der Untersuchung angefertigt und gespeichert zu haben. Die Aufnahmen waren im Zuge anderer Ermittlungen, welche derzeit noch andauern, auf einem Rechner des Beschuldigten festgestellt worden. Strafrechtlich wird das Verhalten als Verstoß gegen § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Bereichs durch Bildaufnahmen) gewertet. Die geschädigten Frauen sind der extra eingerichteten Ermittlungsgruppe der Polizei namentlich bekannt. Die Polizeibeamten des 1. Fachkommissariats der Polizeiinspektion Osnabrück werden die Frauen zuhause aufsuchen und vernehmen. Eine vorherige Kontaktaufnahme der geschädigten Patientinnen zur Ermittlungsgruppe der Polizei ist deshalb nicht erforderlich.
05.02.2014 | 12:00 | ID: 5263
Ort: NDS / Osnabrück
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