© Ulf Zurlutter
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Große Kammer des Landgerichtes verhandelt gegen 2 Angeklagte wegen besonders schwerer Brandstiftung und Betrugs - Schaden mehr als 800.000 Euro

Die 15. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück verhandelt am Montag in einer Strafsache gegen zwei Angeklagte aus Berge/Bersenbrück wegen besonders schwerer Brandstiftung und Betrugs. Zu dem ersten Verhandlungstermin sind 3 Brandsachverständige und 16 Zeugen geladen. Die Kammer hat vier Fortsetzungstermine anberaumt.
Der 48-jährigen Angeklagten und ihrem 46-jährigen Lebensgefährten wird vorgeworfen, am 28.06.2012 gemeinsam in ihrer Gaststätte einen Brand gelegt zu haben. Sie sollen unter anderem mittels Grillanzünder den Brand ausgelöst haben. Der in der Oberwohnung schlafende Mieter soll den Brand bemerkt und sich in Sicherheit gebracht haben. Durch den Brand soll ein Sachschaden von insgesamt ca. 600.000,- € am komplett zerstörten Gebäude verursacht worden sein. Der Schaden am Inventar soll insgesamt ca. 200.000,- € betragen. Anschließend sollen die beiden ihre Inventar-, Hausrat- und Gebäudeversicherung informiert haben, ohne die tatsächliche Brandursache mitzuteilen. Die Versicherungen haben aber keine Versicherungsleistungen ausgezahlt. Drei Tage später ereignete sich ein weiterer Brand in dem Objekt, bei dem ein Sachschaden von 236.000,- € entstand. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dieses nachträgliche Feuer nicht von den Angeklagten gelegt wurde, sondern dass es sich um einen Folgebrand aufgrund unbemerkter Glutnester in der Zwischendecke der Gaststätte handelte.
Die beiden Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Im Falle einer Verurteilung droht ihnen eine Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren.

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